Sie erhalten von uns eine professionelle Ermittlung des Marktwertes Ihres Ein- bzw. Zweifamilienhauses
 

Die Verfahrenswahl für die Marktwertermittlung erfolgt entsprechend den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auf der Grundlage der üblichen Nutzung derartiger Immobilien sowie der Verfügbarkeit der zu ihrer marktkonformen Bewertung wesentlichen Daten. Demnach wird der Marktwert üblicherweise mit Hilfe des Sachwertverfahrens ermittelt.

Als Marktwert wird der bei einem anstehenden Immobilienverkauf am wahrscheinlichsten zu erzielende Kaufpreis ermittelt. Hierbei handelt er sich um einen Preis, den wirtschaftlich vernünftig handelnde Marktteilnehmer unter Beachtung aller wertbeeinflussenden Eigenschaften des Grundstücks zu den allgemeinen Wertverhältnissen zum Wertermittlungsstichtag durchschnittlich aushandeln würden (Wert für Jedermann). Dabei wird vorausgesetzt, dass den Parteien ein durchschnittlicher (d.h. wie in Vergleichskauffällen benötigter) Vermarktungs- bzw. Verhandlungszeitraum zur Verfügung steht.

In die Betrachtung des Marktwertes wird der Wert des Bodens (Bodenrichtwert) einbezogen. Hier werden die vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen auf dem Grundstück auf der Grundlage des durchschnittlichen Lagewerts ermittelt und an die Besonderheiten des Bewertungsgrundstücks (insbesondere die Grundstücksgröße) angepasst. Bei übergroßen Grundstücken erfolgt eine sachgemäße Zonierung.

Aus den erhobenen Daten erfolgt die Ermittlung des Beleihungswertes anhand der Beleihungswertermittlungsverordnung und den Richtlinien des Kreditinstituts basierende Wert, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann. Zur Ermittlung des Beleihungswertes wird die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde gelegt.

Bitte beachten Sie die Rubrik "Kosten der Bewertung".