So einfach war Geld verdienen noch nie                                  

Tippgeber werden 

Jemand hat ein Haus zu verkaufen oder eine Wohnung zu verkaufen? Als Tippgeber bieten wir Ihnen eine Provision!

Sie wissen, dass ein Nachbar, Bekannter, Freund oder Verwandter seine Wohnung, sein Grundstück oder sein Haus verkaufen möchte? Diese Information kann für Sie bares Geld wert sein! Denn wird der Immobilienverkauf erfolgreich über uns abgewickelt, so bedanken wir uns bei Ihnen mit einer attraktiven Provision für Ihren Tipp!
 

Wie hoch ist die Provision?

Sie erhalten 10% der Netto-Maklerprovision, die an Regahl IMMOBILIEN gezahlt wird - maximal jedoch 2.000 Euro.

Beispiel:

  • Verkaufspreis der Immobilie: 300.000 Euro

  • Netto-Maklerprovision: 9.000 Euro (3% des Verkaufspreises)

  • Ihre Tippgeber-Provision: 900 Euro (10% der Netto-Maklerprovision)

Wie kommen Sie an Ihr Geld?

Informieren Sie uns zunächst über die zu verkaufende Immobilie und stellen dann den Kontakt zwischen uns und dem Verkäufer her.

Das war's. Mehr müssen Sie nicht tun!

Der Rest ist unser Job. Kommt ein Maklervertrag zwischen dem Eigentümer und Regahl IMMOBILIEN zustande, starten wir unsere professionelle Objektvermarktung. Ist die Immobilie verkauft und sind die folgenden Bedingungen erfüllt, erhalten Sie umgehend Ihre Tippgeber-Provision.

Bedingungen für die Auszahlung

Voraussetzungen für die Auszahlung einer Tippgeber-Provision sind:

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist Regahl IMMOBILIEN noch nicht bekannt

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück steht noch nicht öffentlich zum Verkauf (z.B. im Internet, durch Zeitungsanzeigen, durch Verkaufsschilder usw.)

  • Regahl IMMOBILIEN erhält einen Alleinvermarktungsauftrag vom Eigentümer der Immobilie und kann einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln

  • Die Maklerprovision wurde vollständig an Regahl IMMOBILIEN gezahlt

Bitte beachten Sie, dass direkte Verwandte (z.B. Ehegatten oder Kinder) des Immobilien- oder Grundstücksbesitzers ebenso wie der Immobilienbesitzer selbst von einer Tippgeber-Provision ausgeschlossen sind.

Geteilte Freude ist doppelte Freude

Sie haben Bedenken, dass der Verkäufer verärgert sein könnte, wenn Sie durch Ihren Tipp finanziell profitieren? Dann bieten Sie ihm doch an, die Tippgeber-Provision mit ihm zu teilen. So bleibt Ihr gutes Verhältnis intakt und Sie können sich beide über unsere Anerkennung freuen.

Jetzt Tippgeber werden und Provision sichern!

Sie kennen eine Immobilie, die verkauft werden soll? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um sich Ihre Provision zu sichern.

Diana Regahl
Immobilienkauffrau IHK
Tel. Büro: 03946/9015644 
Tel. Mobil: 0177/8058508 
E-Mail: diana.regahl@t-online.de 

 

Tippgeber werden! Angaben zur Immobilie und zum Eigentümer:
*Mein Bekannter / meine Bekannte
*Anrede:
Angaben zum Tippgeber:
*Anrede:
Einige Fragen zum Schluss, über deren Beantwortung wir uns sehr freuen würden:
*Woher haben Sie von uns erfahren?
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